KEG und die Gesundheitsregion

Der Landkreis Garmisch-Partenkirchen wurde durch den Freistaat Bayern als Gesundheitsregion mit einem Betrag von 120.000,00 EUR gefördert (Horst Seehofer bei der 1250-Jahr Feier in Wallgau - Berichterstattung im Tagblatt am 4.8.2013). Hierfür soll im Rahmen einer Anschubfinanzierung eine Personalstelle "Gesundheits-Manager" bei der Kreisentwicklungsgesellschaft Garmisch-Partenkirchen mbH (KEG) geschaffen werden (vgl. Internet-Site der KEG - "Förderung für die Gesundheitsregion", 4.8.2013).

 

Jetzt wurde am 12. u. 13. Oktober 2013 im Kongreßhaus Garmisch-Partenkirchen die regionale Gesundheitsmesse "Bleibt Fit" durchgeführt. Genau genommen hat diese Messe der Kreisboten-Verlag organisiert und durchgeführt (lt. der Sonderbeilage zum wöchentlichen Kreisboten: "die 1. Kreisboten-Gesundheitsmesse in Garmisch-Partenkirchen").

 

Warum wurde diese Messe denn nicht wenigstens durch die KEG beworben. In dieser Sonderbeilage war nicht eine Anzeige der KEG enthalten. Und auch auf der Homepage der KEG wurde in keinster Weise auf diese Veranstaltung aufmerksam gemacht. Warum nicht ???  Ich persönlich weiss leider nicht die Antwort.

 

Es stellt sich somit hier leider wieder einmal die Frage nach der Existenszberechtigung dieser Firma. Was macht diese Firma, welchen Nutzen haben der Landkreis und die Landreisgemeinden von der KEG. Wie in der Sitzung des Gemeinderates von Oberammergau im Mai diesen Jahres sich herauskristallisiert hat, ist der Nutzen für Oberammergau leider (noch) nicht greifbar. Dennoch wurde dieser Firma in der Juni-Sitzung 2013 des Gemeinderates Oberammergau "ein Jahr auf Bewährung erteilt", konkret die Mitgliedschaft von Oberammergau wurde um ein weiteres Jahr verlängert (bis Ende 2014). Somit fließen weitere Steuermittel in diese Gesellschaf (bisher wurde ein Betrag von insgesamt 45.000,00 EUR seitens Oberammergau bezahlt).

 

Wann kommen endlich die Verantwortlichen in Oberammergau bzgl. der KEG zur Besinnung und ziehen hier die Notbremse - ich persönlich hoffe im nächsten Jahr zum 30.06.2014. Denn zu diesem Zeitpunkt kann Oberammergau mit Wirkung zum 31.12.2014 kündigen.

 

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